Keine 3G-Regel mehr ab dem 01.10.2021
/Mit der ab dem 01.10.2021 geltenden Corona-Schutzverordnung NRW entfällt die 3G-Regelung für körpernahe Dienstleistungen im medizinischen Bereich und somit auch in unserem Fachgeschäft. Lediglich die Maskenpflicht gilt weiterhin.